§ 15 Abs 3 lit a BAG, § 136 StGB - Nimmt ein Lehrling trotz am Vortag ausgesprochener Verwarnung, ohne im Besitz der Lenkerberechtigung zu sein, wiederholt ein Firmen-Kfz in Betrieb, um damit eine kurze „Spritztour“ in einer Tiefgarage zu machen, berechtigt dies den Lehrherrn zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, da die Übergabe des Kfz-Schlüssels zum Ausladen von mitgeführten Waren nicht als Anvertrauen des Fahrzeuges (zur Inbetriebnahme) iSd § 136 Abs 3 StGB zu werten ist.