( KV-Arbeitskräfteüberlassung ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne von Arbeitnehmern im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung werden ab 1. 1. 2003 um 2,3% erhöht. Bestehende Überzahlungen des Grundlohnes sind mit ihrem Euro-Betrag aufrechtzuerhalten, der Überlassungslohn folgt den jeweiligen Erhöhungen des Beschäftiger-Kollektivvertrages. Das Tagesgeld bei Übernachtungen wird auf € 26,40 erhöht.