( § 2 DHG, § 1295 ABGB ) Trifft einen Arbeitgeber an Fehlleistungen seines mit der Schaltung von Inseraten in Zeitungen betrauten Arbeitnehmers ein Mitverschulden, da er diesen ständig unter Zeit- und Leistungsdruck setzte und ihm nur eine mangelhafte Infrastruktur zur Verfügung stellte, ist der Ersatzanspruch des Arbeitgebers nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz im Rahmen des richterlichen Mäßigungsrechts zu reduzieren.