( § 1295 ABGB, TP 3 RATG ) Macht ein Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch für die einem Arbeitnehmer überlassene, von ihm aber nicht mehr zurückgegebene Arbeitskleidung geltend, handelt es sich dabei um eine Schadenersatzforderung, die mangels Aufzählung in TP 2 RATG nach TP 3 RATG zu honorieren ist. OLG Wien 13.11.2000, 8 Ra 313/00h.