Geringfügig Beschäftigte und liegen gelassene Rückforderungsanträge - Entscheidungspflichtverletzung der Gebietskrankenkassen? Der Artikel von Mag. Ralph Kilches, Wien, beschäftigt sich mit der Problematik, dass viele von Arbeitgebern in Hinblick auf die zu erwartende Aufhebung des § 53a Abs 1 ASVG (vgl. VfGH 7. 3. 2002, G 219/01, ARD 5299/24/2002) gestellten Rückforderungsanträge für die in den Jahren 1998 bis 2001 bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer unerledigt bei den Gebietskrankenkassen liegen geblieben sind. In einem Musterprozess soll geklärt werden, ob der GKK die Entscheidungspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. (ASoK 2002/374, Heft 11)