Die Anwendbarkeit des BMVG auf freie Dienstnehmer, AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer. Artikel von Mag. Horst Hohl, Wien, in dem er zu dem Schluss kommt, dass die Geltung des BMVG und damit der Bestimmungen über die Abfertigung Neu auch mit den genannten Gruppen vertraglich vereinbart werden kann. (ASoK 2002/354, Heft 11)