( § 10 Abs 1 UrlG ) Da in § 10 Abs 1 UrlG keine Rundungsregelung bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung eines Arbeitnehmers bei Beendigung seines Dienstverhältnisses vorgesehen ist und eine solche auch zu keiner leichteren Berechnung führen würde, ist die Ersatzleistung auf Bruchteile von Tagen genau zu berechnen.
ASG Wien 20.08.2002, 13 Cga 105/02h, rk.