( KV-Papier und Pappe verarbeitende Industrie ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter für Beschäftigte der Papierindustrie werden mit 1. 11. 2002 um 2,45%, die Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 2,35%, mindestens jedoch um € 40,- angehoben. Durch Betriebsvereinbarung (Verteiloption) kann zur betrieblichen individuellen Verteilung eine Erhöhung der betrieblichen Gehaltssumme um zusätzlich 0,3 % vereinbart werden (2,15% + 0,5%; mindestens € 40,-). Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,3%, die Zulagen um 2,45% erhöht.