vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befreiung der Eintragung eines Pfandrechtes in das Grundbuch von den Gerichtsgebühren

ARD 5355/34/2002 Heft 5355 v. 8.11.2002

( § 53 Abs 3 WFG, TP 9 lit b GGG ) Wird ein mit der Finanzierung eines geförderten Objektes in Zusammenhang stehendes Darlehen zur Errichtung eines Eigenheimes mit einer Höchstbetragshypothek besichert, ist die Eintragung dieses Pfandrechtes in das Grundbuch von der Eintragungsgebühr befreit. Diese Gebührenbefreiung gilt auch für Kredite, wenn mit dem eingetragenen Pfandrecht nicht die Besicherung künftig noch zu gewährender Kredite erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte