( § 28 Abs 1 Z 1 EStG ) Bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines Gebäudes (hier: Scheune) ohne Mieterinvestitionen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. VwGH 20. 2. 1998, 96/15/0086, ARD 4935/38/98) kann der Verkehrswert des Gebäudes im Zeitpunkt seiner Anschaffung durch den tatsächlichen Ankaufspreis besser zum Ausdruck kommen als durch eine Berechnung mit statistischen Baupreisen pro Kubikmeter umbauten Raumes, zumal im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist, dass der Kaufpreis durch persönliche Nahebeziehungen oder durch außerordentliche Umstände beeinflusst worden ist. Eine gegenläufige Entwicklung des nominellen Verkehrswertes einer Baulichkeit kann sich aber aus dem Ansteigen der Baukosten (Index der Baukostensteigerung) ergeben. VwGH 25.10.2001, 98/15/0183. (Bescheid aufgehoben)