( § 301 ASVG, § 1295 ABGB ) Ein auf eine unrichtige Ermessensentscheidung bei der Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen gestützter Schadenersatzanspruch setzt einen Missbrauch des dem Pensionsversicherungsträger nach § 301 ASVG eingeräumten Ermessens oder eine Überschreitung des Ermessensspielraums voraus. OGH 30.10.2001, 10 ObS 337/01h.