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Einarbeiten der Fenstertage für Weihnachten 2002

ARD 5354/6/2002 Heft 5354 v. 5.11.2002

Einarbeitungszeitraum

Die in Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2002/03 ausfallenden Fenstertage können gemäß § 4 Abs 2 AZG an den Werktagen von höchstens 7 zusammenhängenden, die Ausfallstage einschließenden Wochen eingearbeitet werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf dabei 10 Stunden, die wöchentliche Gesamtarbeitszeit 50 Stunden nicht überschreiten.

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