LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Ein Steuerpflichtiger erhält im Jahr 2001 eine gesetzliche Unfallrente in Höhe von S 200.000,- und erzielt daneben noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 150.000,-. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2001 erhält er die gesamte auf die Unfallrente entfallende Lohnsteuer erstattet.