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Gehaltskürzung und Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten des Arbeitgebers

ARD 5351/27/2002 Heft 5351 v. 22.10.2002

LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02

Der Arbeitgeber nimmt eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag. Der Arbeitgeber ist sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter dieses Vertrages. Nach Ablauf der Versicherungszeit wird die Versicherungssumme an den Arbeitgeber ausbezahlt; dieser leitet den Betrag an den Arbeitnehmer weiter.

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