vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 26 AngG, § 863 ABGB

ARD 5351/17/2002 Heft 5351 v. 22.10.2002

( § 26 AngG, § 863 ABGB ) Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln. Dabei ist wegen der besonderen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind, ein strenger Maßstab an das konkludente Verhalten der Vertragsparteien anzulegen. OLG Wien 28.11.2001, 9 Ra 358/01k. (ZAS Jud. 4/2002)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte