( KV-Handelsangestellte ) Für die Handelsangestellten werden mit 1. 1. 2003 in der Gehaltstafel a) im Gehaltsgebiet A die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 2,1% erhöht. Die sich daraus ergebende Erhöhung der KV-Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen wird mit dem jeweiligen Eurosatz auf die korrespondierenden Positionen des Gehaltsgebietes B und der Gehaltstafeln b) bis g) übertragen und kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Die am 31. 12. 2002 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten. Das Messegeld wird auf € 18,65 erhöht.