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KV-Erhöhungen in der Metallindustrie mit 1. 11. 2002

ARD 5351/2/2002 Heft 5351 v. 22.10.2002

( KV-eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie ) Für die Beschäftigten der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie werden mit 1. 11. 2002 die KV-Mindestlöhne um 2,3% erhöht; der neue Mindestlohn beträgt somit € 1.215,24. Die Ist-Löhne steigen um 2,2%. Durch eine Verteilungsoption von 2,5% der Lohnsumme besteht die Möglichkeit der individuellen Lohnerhöhung, die mindestens 1,9% betragen muss. Weiters wird eine Einmalzahlung von € 110,- am 31. 3. 2003 fällig. Diese erhalten auch Lehrlinge, wenn sie bis 15. 3. 2003 in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,3%. KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,3% erhöht.

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