vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 6, § 13 AuslBG

ARD 5349/5/2002 Heft 5349 v. 15.10.2002

( § 4 Abs 6, § 13 AuslBG ) Die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen iranischen Teppichrestaurator nach Überschreitung der Landeshöchstzahl ist nur dann möglich, wenn ein qualifiziertes Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, das über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers hinausgeht. Ein derartiges öffentliches oder gesamtwirtschaftliches Interesse an dessen Beschäftigung wäre z.B. dann gegeben, wenn der Betrieb des Arbeitgebers auf die gesamte Wirtschaft in der betreffenden Region wesentlichen Einfluss hätte oder die Beschäftigung des beantragten Ausländers zu Auswirkungen auf dem Gebiet der Teppichrestauration (z.B. Preissenkung und Qualitätssteigerung) in der Region führen würde. VwGH 16.05.2001, 98/09/0005. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte