( § 1 Abs 1 IESG, § 13c Abs 2 WEG 1975, § 1029 ABGB ) Richtet sich der Entgeltanspruch eines Hausbesorgers nicht gegen die Hauseigentümergemeinschaft als Arbeitgeber, sondern - zulässig vereinbart, da die Entgeltleistung nicht ein notwendiges Element des Dienstvertrages ist - gegen einen Dritten (hier: gegen den Hausverwalter als Mehrheitseigentümer), besteht kein gesicherter Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld bei Konkurs des Dritten. Die Sicherungsvoraussetzungen sind nur dann erfüllt, wenn ein zu sichernder Anspruch gegen den Arbeitgeber besteht.