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Ausstellung von 3-jährigen Freistellungsbescheiden bei der deutschen Bauabzugsteuer

ARD 5347/20/2002 Heft 5347 v. 8.10.2002

In Zusammenhang mit der neuen 15%igen Abzugsteuer für Bauleistungen in Deutschland (siehe schon ARD 5239/21/2001 und ARD 5295/29/2002) können nun auch für österreichische Unternehmer Freistellungsbescheinigungen für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt werden, sofern von vornherein klar und eindeutig feststeht,

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