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Höhe der Lehrlingsentschädigung in Fällen verkürzter Lehrzeit

ARD 5347/6/2002 Heft 5347 v. 8.10.2002

( § 6 Abs 6 BAG ) In den Fällen der um ein Jahr verkürzten Lehrzeit sind die für die Regelausbildung vorgesehenen Entschädigungssätze für die einzelnen Lehrjahre auf die den Lehrjahren inhaltlich entsprechenden, auf 8 Monate verkürzten Ausbildungsperioden zu beziehen.

OGH 17.04.2002, 9 ObA 79/02m

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