Änderung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter betreffend Berechtigung zur Abfrage des Personenverzeichnisses des Grundbuches. Kundmachung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages v. 27. 9. 2002. (WrZ v. 2. 10. 2002)