( § 9 Abs 3 UrlG idF vor BGBl I 2000/44, § 10 Abs 5 UrlG ) Das Urteil des ASG Wien 18. 5. 2000, 18 Cga 215/99i, ARD 5248/1/2001, betreffend Anspruch der Erben eines nach langer Krankheit verstorbenen Arbeitnehmers auf Urlaubsentschädigung in Höhe des Entgeltes, auf das Anspruch bestanden hätte, wenn keine Dienstverhinderung durch Krankheit eingetreten wäre, wurde bestätigt. OLG Wien 05.06.2002, 8 Ra 155/02a, Revision unzulässig.