( § 6, § 10 UrlG ) Das Urteil des ASG Wien 5. 4. 2001, 4 Cga 254/00a, ARD 5248/7/2001, betreffend Berücksichtigung einer jährlich zustehenden Prämie sowie des Sachbezuges für die Privatnutzung des Dienstwagens bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung, wurde im 2. Rechtsgang in diesem Punkt bestätigt, aufgrund mangelhafter Feststellungen zum Ausmaß des noch offenen Urlaubsanspruches jedoch aufgehoben und an die 1. Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. OLG Wien 30.08.2002, 7 Ra 253/02f.