( § 5 Z 14, § 6b KStG ) Von der Körperschaftsteuer sind u.a. Rechtsvorgänge befreit, mit denen Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nach § 66 KStG erworben wurden. Dem Gesetz kann kein Anhaltspunkt entnommen werden, dass neben Rechtsvorgängen über den Erwerb von derartigen Beteiligungen auch weitere Rechtsvorgänge steuerbefreit sein sollten, die in einem bloß wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang selbst stehen. Rechtsgeschäfte, die der Finanzierung des Beteiligungserwerbes dienen, sind somit nicht steuerbefreit. VwGH 11.05.2000, 99/16/0521. (Beschwerde abgewiesen)