vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 260 ASVG

ARD 5346/14/2002 Heft 5346 v. 4.10.2002

( § 260 ASVG ) Auch wenn ein Kind neben dem Doppelstudium eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 15 - 20 Stunden wöchentlich ausübt, schließt dies nicht aus, dass die Arbeitskraft durch das Studium nicht überwiegend in Anspruch genommen wird, weil angenommen wird, dass sich ein Kind in seiner hauptberuflichen Ausbildung befindet und dadurch in seiner Arbeitskraft so in Anspruch genommen wird, dass ihm daneben eine die Selbsterhaltungsfähigkeit garantierende Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Übt es aber dennoch eine Erwerbstätigkeit aus, vernichtet dies nicht seinen Anspruch auf Waisenpension. Es ist daher nicht erheblich, ob das Erwerbseinkommen in einer solchen Höhe liegt, dass damit die Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert wäre. OLG Wien 28.06.2000, 9 Rs 100/00. (ZAS Jud. 2/2002)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte