(§ 82 lit f GewO 1859) Führt ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes wegen Rückenschmerzen, zu deren Linderung ihm weder Bettruhe noch Ruhigstellung , sondern eine physikalische Therapie verordnet wurde, Vorstellungsgespräche mit einem potenziellen neuen Arbeitgeber, ist darin kein vertrauensunwürdiges Verhalten zu sehen, das eine Entlassung rechtfertigt. OLG Wien 20. 3. 2002, 7 Ra 42/02a.