( § 248 BAO ) Sind gegenüber dem Primärschuldner Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen und kann der zur Haftung Herangezogene somit gemäß § 248 BAO gegen die Bescheide betreffend den Abgabenanspruch Berufung erheben, können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden. Dabei kommt es (im Rahmen des Haftungsverfahrens) nicht darauf an, ob der zur Haftung Herangezogene gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch tatsächlich berufen hat oder nicht. VwGH 25.09.2001, 2001/14/0109. (Beschwerde abgewiesen)