( § 9, § 20 BAO ) Ein Geschäftsführer einer GmbH, der trotz Kenntnis der schlechten wirtschaftlichen Lage der GmbH die Ausstellung von Eilnachrichtverzichtserklärungen durch das Finanzamt veranlasst, alle künftigen Forderungen an die Hausbank im Rahmen einer Mantelzession als Besicherung eines Kredites abtritt und somit Einbringungsmaßnahmen bei der GmbH verhindert, kann sich nicht darauf berufen, er sei zu Unrecht als Haftender für die Abgabenschulden der GmbH in Anspruch genommen worden.