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§ 500 ASVG

ARD 5339/15/2002 Heft 5339 v. 10.9.2002

( § 500 ASVG ) Politische Gründe iSd § 500 ASVG umfassen auch die Gründe der Nationalität. Eine Verfolgung aus politischen Gründen konnte vorliegen, wenn entweder eine konkrete oder eine - wenn auch noch nicht konkretisierte - allgemeine Verfolgungsgefahr bestanden hat. Ob einer Person englischer Staatsangehörigkeit in der Zeit vom 13. 3. 1938 bis zur Auswanderung ganz allgemein wegen dieser Staatsangehörigkeit Verfolgungsmaßnahmen drohten - sei es, dass sie Gefahr lief, gezielt boykottiert und damit ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt zu werden, sei es auf andere Weise - ist entscheidend für das Vorliegen eines Begünstigungstatbestandes. Selbst wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten für den Entschluss zur Ausreise maßgeblich waren, würde dies (nicht anders als im Falle der Ausreise von Personen jüdischer Abstammung, die sich infolge der Ereignisse des 12. 3. 1938 - Einmarsch deutscher Truppen in Österreich und Anschluss Österreichs an Deutschland - in bereits längere Zeit bestandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben) dann nicht schaden, wenn auch eine allgemeine Verfolgungsgefahr für Personen mit englischer Staatsangehörigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden hätte. Die zur Klärung dieser Frage historischen Gegebenheiten sind zu recherchieren (z.B. durch Nachfrage beim „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ oder bei einem Universitätsinstitut für Zeitgeschichte). VwGH 30.05.2001, 98/08/0197, 0198. (Bescheide aufgehoben)

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