( § 500, § 502 Abs 4 ASVG ) Auch wenn ein Versicherter, der im Jahr 1934 Österreich aus politischen Gründen verlassen hat, stets die Absicht hatte, nach Beruhigung der politischen Situation nach Österreich zurückzukehren, ist von einer Verlagerung des Mittelpunkts seiner Lebensinteressen noch vor dem für eine Begünstigung infolge verhinderter Rückkehr maßgeblichen Zeitpunkt des 13. 3. 1938 auszugehen, wenn er bereits Anfang 1937 im Ausland heiratete.