( RL 80/987/EWG ) Die Richtlinie 80/987/EWG des Rates v. 20. 10. 1980 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers] (Insolvenzrichtlinie) gestattet es nicht, diejenigen Arbeitnehmer aus dem Kreis der Personen auszuschließen, denen die von der Insolvenzrichtlinie vorgesehene Lohngarantie zugute kommen soll, deren Angehörige Inhaber von mindestens 1/5 der Anteile des Unternehmens sind, bei dem die betreffenden Arbeitnehmer angestellt sind, die aber selbst keine Anteile an diesem Unternehmen besitzen.