( § 1 Abs 1, § 17 Abs 1 GrEStG ) Wird der über eine Liegenschaft geschlossene Kaufvertrag nicht erfüllt und die Liegenschaft deshalb zwangsversteigert, sind sowohl der Kaufvertrag als auch der Erwerb durch Zuschlag bei der Versteigerung als voneinander unabhängige Erwerbsvorgänge der Grunderwerbsteuer unterworfen.
VwGH 09.08.2001, 2000/16/0085