( Art 2, Art 13 6. RL 77/388/EWG , § 4 Nr 21a dUStG ) Ein Mitgliedstaat verstößt dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art 2 6. MwSt-RL, dass er die gegen Entgelt ausgeübte Forschungstätigkeit staatlicher Hochschulen von der Mehrwertsteuer befreit.
EuGH 20.06.2002, Rs. C-287/00 , Fall Kommission gegen Deutschland