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Beitragshaftung bei Betriebserwerb

ARD 5335/16/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

( § 67 Abs 4 ASVG ) Hat eine Gesellschaft alle für den Fortbetrieb eines lebendigen Bäckereibetriebes erforderlichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände käuflich erworben, liegt eine Betriebsnachfolge iSd § 67 Abs 4 ASVG vor und haftet der Erwerber für die noch offenen Beitragszahlungen der letzten 12 Monate.

VwGH 04.10.2001, 97/08/0136

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