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Einbeziehung eines Betriebsnachfolgers in die Betriebskrankenkasse

ARD 5335/17/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

( § 445 ASVG ) Aufgrund des Verbots der erstmaligen Einbeziehung eines Betriebsunternehmers in eine bestehende Betriebskrankenkasse kann der Betriebsnachfolger nur dann zur Entrichtung eines anteiligen Sach- und Verwaltungsaufwandes herangezogen werden, wenn ihm das Unternehmen im Wege einer Universalsukzession übertragen wurde, was im Fall einer Veräußerung mittels Kaufvertrages nicht der Fall ist.

VwGH 20.12.2001, 98/08/0367

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