Presseinformation der OÖ GKK v. 13. 8. 2002
Die OÖ GKK setzt die chefärztlichen Genehmigungspflichten vorläufig bis einschließlich 25. 8. 2002 aus, um den Versicherten und ihren Angehörigen aufgrund der Katastrophenlage in Oberösterreich - trotz aller Widrigkeiten - einen flexiblen Zugang zu den ansonsten genehmigungspflichtigen medizinischen Leistungen zu erleichtern.