Angesichts der Hochwasserkatastrophe wird in Niederösterreich die chefärztliche Genehmigungspflicht bis 31. 8. 2002 ausgesetzt, um für alle Betroffenen möglichst rasche Hilfe und einen unbürokratischen Zugang zu allen lebensnotwendigen Medikamenten zu sichern. Weiters stehen die Mitarbeiter der NÖ GKK allen Betroffenen - ob Versicherte, Angehörige, Dienstgeber oder Vertragspartner - für spezielle Anfragen und flexible Problemlösungen bei allen Schwierigkeiten, die sich als Folge der Hochwasserschäden ergeben - vom Zugang zur medizinischen Versorgung über Fristen bis zu Zahlungsverpflichtungen, die nicht eingehalten werden können - zur Verfügung. Presseinformation der NÖ GKK v. 14. 8. 2002. (5333/17/2002)