( § 120 Abs 3 ArbVG ) Das besondere Verfahren zur Kündigung oder Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes nach §§ 120 ff. ArbVG ist auf eine nach Ablauf der 3-monatigen Schutzfrist zugegangene Auflösungserklärung nicht anzuwenden. OLG Wien 29.05.2001, 7 Ra 40/01f. (ZAS Jud. 1/2002)