( § 2 Abs 2 EStG ) Wird anhand einer Prognoserechnung dargestellt, dass eine Vermietung jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren nicht geeignet sei, einen Gesamteinnahmenüberschuss zu erbringen, liegt keine Einkunftsquelle vor und die Liegenschaftsvermietung ist als Liebhaberei zu bewerten. VwGH 27.02.2001, 2000/13/0137. (Beschwerde abgewiesen)