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Vermietungstätigkeit und Liebhaberei

ARD 5332/19/2002 Heft 5332 v. 14.8.2002

( § 2 Abs 3 EStG, § 2 Abs 5 Z 2 UStG ) Ein Zeitraum von 23 Jahren ist bei einer Vermietungstätigkeit nicht mehr als überschaubarer Zeitraum zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges anzusehen, weshalb steuerlich keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vorliegt.

VwGH 17.10.2001, 98/13/0025

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