( § 253b, § 261b ASVG ) Für die Berechnung des Prozentsatzes des erhöhten Steigerungsbetrages gemäß § 261b Abs 5 ASVG sind nur volle Kalendermonate des Wegfalls der Pension zu berücksichtigen.
OGH 15.01.2002, 10 ObS 407/01b
( § 253b, § 261b ASVG ) Für die Berechnung des Prozentsatzes des erhöhten Steigerungsbetrages gemäß § 261b Abs 5 ASVG sind nur volle Kalendermonate des Wegfalls der Pension zu berücksichtigen.
OGH 15.01.2002, 10 ObS 407/01b