( § 23 Abs 7 AngG ) Das Urteil des OLG Wien 26. 2. 2002, 10 Ra 428/01m, ARD 5316/5/2002, betreffend Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abfertigung, wenn er unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein, als Austrittsgrund zu qualifizierendes Fehlverhalten des Arbeitgebers und unter Vorbehalt der späteren Geltendmachung der gesetzlichen Abfertigungsansprüche selbst kündigt, wurde bestätigt. OGH 08.05.2002, 9 ObA 106/02g.