( § 27 Z 4 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 19. 11. 2001, 32 Cga 54/01x, ARD 5301/30/2002, betreffend Unzulässigkeit einer Entlassung, wenn ein Arbeitnehmer entgegen einer ihm von Arbeitskollegen und nicht vom Arbeitgeber persönlich übermittelten Weisung keine ärztliche Bestätigung über die voraussichtliche Dauer seines Krankenstandes vorlegt, da der Arzt dessen Dauer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen konnte und der nächste Kontrolltermin erst über eine Woche später angesetzt war, wurde bestätigt. OLG Wien 17.04.2002, 10 Ra 75/02a, Revision unzulässig.