( § 48, § 52 dHGB, § 48, § 52 HGB ) Die Bestellung einer juristischen Person zum Prokuristen steht mit deren Eigenschaft als höchstpersönliches Vertrauensverhältnis im Widerspruch und ist daher unzulässig.
Kreisgericht Berlin/BRD 23.10.2001, 1 W 6157/00