( § 16 Abs 1 Z 1, § 27 EStG ) Schuldzinsen für den Ankauf von Aktien der Konzernholding im Zuge eines „Management-Buy-Outs“ durch den Geschäftsführer eines Konzernunternehmens können auch dann nur im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Ankauf der Absicherung der Position des Abgabepflichtigen als Geschäftsführer dienen soll und der Geschäftsführer hinsichtlich der Aktien Verfügungsbeschränkungen unterliegt.