( § 879 ABGB, § 61, § 64 Abs 1 Z 3 ArbVG ) Wird das während seiner Amtsdauer auslaufende befristete Dienstverhältnis eines BR-Mitglieds infolge berechtigter Interessen des Arbeitgebers bis zum Ende seiner Amtsperiode befristet verlängert, um die personelle Kontinuität der Betriebsratsarbeit zu wahren, kann das Auslaufen dieses befristeten Dienstverhältnisses mit dem Ende der Amtsdauer nicht mit der Argumentation eines unzulässigen Kettendienstverhältnisses verhindert werden.