( § 8 Abs 8, § 27 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 17. 5. 2001, 27 Cga 87/99g, ARD 5293/8/2002, betreffend ungerechtfertigte Entlassung eines begünstigten Behinderten wegen Nichtvorlage einer Krankenstandsbestätigung, wurde bestätigt. OLG Wien 16.01.2002, 7 Ra 423/01d.