( § 1154 ABGB, § 26 Z 2 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 28. 8. 2001, 25 Cga 195/00d, ARD 5303/9/2002, betreffend Nichtvorliegen einer Arbeitnehmerkündigung, wenn der Arbeitnehmer infolge wiederholter Nichtzahlung eines schriftlich zugestandenen Überstundenpauschales erklärt, „der Arbeitgeber könne ihm die Abfertigung zahlen, wenn er dieses Pauschale nicht bekäme!“, wurde bestätigt. OLG Wien 30.01.2002, 7 Ra 419/01s.