( § 28 EStG, § 38 StEG idF vor BGBl 1988/406 ) Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist für die Behandlung der Kosten für vermietete Wohnungen als Assanierungsaufwendungen iSd Stadterneuerungsgesetzes (StEG) und deren Absetzung auf 10 Jahre der Zeitpunkt des Beitritts des Steuerpflichtigen zur Erneuerungsgemeinschaft entscheidend (vgl. VwGH 29. 3. 2001, 97/14/0064, ARD 5292/32/2002).